Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Online-Shops als kostenloses Zahlungsmittel nicht ausschließlich auf Sofortüberweisung setzen dürfen. Nach Ansicht der Richter ist die Zahlungsart riskant, weil Käufer dabei sensible Daten an Dritte weitergeben müssen.
In einem veröffentlichten Urteil (AZ 2-06 O 458/14) hat das Landgericht Ende Juni der Deutschen Bahn-Tochter DB Vertrieb untersagt, auf ihrem Reiseportal start.de nur Abbuchungen über Sofortüberweisung kostenlos anzubieten. Beim Bezahlen per Kreditkarte wurde eine Gebühr von 12,90 Euro erhoben. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt und Recht bekommen. Die Nutzung des Dienstes 'Sofortüberweisung' sei als kostenloser Dinest für den Verbraucher unzumutbar, da er hierzu nicht nur mit einem Dritten in vertragliche Beziehungen treten muss, sondern diesem Dritten auch noch Kontozugangsdaten mitteilen muss und in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss, heißt es im Urteil.
Beim Zahlen per Sofortüberweisung werden Käufer bei Ihrem Online-Einkauf auf sofort.com weitergeleitet, dem Anbieter der Sofortüberweisung. Der Nutzer muss seine Bankleitzahl und seine Online-Banking Zugangsdaten eingeben. Anschließend gibt er die Überweisung mit einer TAN frei. Viele Banken verbieten die Weitergabe von PIN und TAN an Dritte, so dass Nutzer womöglich auch gegen die AGB ihrer Bank verstoßen.
Aber auch Usern dürfte der Dienst "Sofortüberweisung" wenig sympathisch sein: Die Sofort AG fragt bei der kontoführenden Bank nämlich nicht nur die Gültigkeit der eingegebenen Daten ab, sondern auch den aktuellen Kontostand, die Umsätze der letzten 30 Tage, den Kreditrahmen für den Dispokredit sowie das Vorhandensein anderer Konten und deren Stände. Diese Abfrage erfolgt automatisiert, der Nutzer wird darüber nicht informiert.
Beispiele für zumutbare Zahlungsmittel sind :
Giropay ist ein von deutschen Banken und Sparkassen gegründetes Zahlverfahren zur Online-Überweisung, an dem mehr als 1500 Banken und Sparkassen teilnehmen. Bezahlt wird direkt vom eigenen Girokonto mit PIN und TAN. Die Bank bestätigt dem Shop die Zahlung, sensible Daten werden nicht weitergeleitet. Giropay nutzt die Sicherheitsstandards des Online-Banking der teilnehmenden Banken und Sparkassen und gilt deshalb als sicher, wenn sichere TAN-Verfahren genutzt werden.
Paypal: Käufer müssen ein Konto bei Paypal.de einrichten und Paypal entweder eine Einzugsermächtigung zum Bankkonto geben oder Geld einzahlen. Bei einem Kauf übernimmt Paypal die Zahlungsabwicklung und transferiert das Geld auf das Konto des Shops. Paypal gilt als sicheres Zahlungsmittel, da der Kunde dem Online-Shop keine Bankdaten übergeben muss.
Auch Kreditkarten werten die Richter nur dann als zumutbar, wenn in der Situation eine Zahlung mit Kreditkarte üblich sei und mehrere am Markt verbreitete Kredit- und Zahlungsarten unentgeldlich eingesetzt werden können.
Fast alle Online-Shops bieten die Zahlung mit Kreditkarte an, weil es selten von Käufern missbraucht wird. Für den Käufer birgt es allerdings Risiken, da sensible Daten beim Händler gespeichert werden, die dort gestohlen und missbraucht werden könnten. Manche Banken räumen ein sechswöchiges Rückbuchungsrecht ein (abhängig vom Einzelfall).
Bei Vorkasse überweisen Sie den Betrag vorab. Der Verkäufer versendet die Ware nach Erhalt des Betrages. Diese Zahlungsart ist unsicher, denn im Zweifel können Sie das Geld nicht zurückholen, wenn der Verkäufer nicht ehrlich ist. Sobald das Geld von Ihrer Bank überwiesen wurde, ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich.
Die zunächst sicherste Möglichkeit, in online-shops zu bezahlen, ist der Kauf auf Rechnung. Sie zahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben und müssen bei Ärger auch nicht Ihrem Geld hinterherlaufen. Außerdem müssen dem Verkäufer keine sensiblen Bankdaten übermittelt werden. Dieses Bezahlverfahren stellt aber für den Händler das größte Risiko dar, deshalb bieten es einige Online-Shops nicht an oder schalten eine Bonitätsprüfung vor. In letzterem Fall würden Sie - wie bei einer Schufa-Auskunft - im Zweifel wegen einer Rechnungssumme von 20,- € mit Ihren Daten dort erfasst werden.
Sofern bei Kauf auf Rechnung "Klarna" als Dienstleister angegeben ist, haben Sie es mit einem Schwedischen Drittanbieter zu tun. Klarna ist bei unseren Testkäufen nicht immer fähig gewesen, eine Zahlung richtig zuzuordnen, so dass gemahnt wurde. Wenn dann versucht wird, die Sache zu klären, suchen Sie zunächst einmal einen Ansprechpartner vergeblich. Auf der Seite wird krampfhaft versucht, auf keinen Fall den Kontakt mit dem sog. Kundendienst herstellen zu lassen. Bei der so vermeintlich verspäteten Zahlung reagiert Klarna mit einem sehr rüden Umgangston. Auch bei den anderen Zahlungsarten (Lastschrift, Vorabüberweisung etc.) wird z.T. Klarna angebunden. Diese bindet sehr schnell einen Inkassobetrieb ein, der sehr rüde auftritt und überhöhte Mahnkosten (die gerichtlich keinen Bestand haben sollten) verlangt. Wenn irgendwie möglich bei der Zahlung: Finger weg von Klarna!